14.07.2020 Pressemitteilung

Altmaier: „Aufstockung regionaler Wirtschaftsförderung gibt Regionen neuen Schwung für Bewältigung der Corona-Pandemie“

Bund und Länder haben Erleichterungen bei der Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen. Dies ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Konjunkturpakets und der dort vorgesehenen Aufstockung der regionalen Wirtschaftsförderung um 500 Millionen Euro (je 250 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr).

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Im Konjunkturpaket der Bundesregierung haben wir uns auf eine deutliche Aufstockung der Mittel zur regionalen Wirtschaftsförderung um insgesamt 500 Millionen Euro verständigt. 250 Millionen stehen in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich bereit. Damit schnell viele Investitionen auf den Weg gebracht und Arbeitsplätze gerade auch in den strukturschwachen Regionen geschaffen werden, erleichtern wir zudem jetzt die Förderbedingungen im zentralen Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung, der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘. Dies ermöglicht uns noch mehr Projekte zu fördern und den Regionen neuen Schwung für die Bewältigung der Corona-Pandemie zu geben.“

Folgende Erleichterungen des gemeinsamen GRW-Koordinierungsrahmens von Bund und Ländern gelten ab heute:

  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten befristet niedrigere Anforderungen an förderungsfähige Investitionsvorhaben hinsichtlich der neu zu schaffenden Arbeitsplätze und des Investitionsvolumens: Bis 31. Dezember 2021 können auch Vorhaben mit GRW-Mitteln gefördert werden, mit denen die Zahl der Arbeitsplätze in der betreffenden Betriebsstätte um mindestens fünf Prozent erhöht wird oder deren Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen der Betriebsstätte um mindestens 25 Prozent übersteigt. Die geforderte so genannte besondere Anstrengung der Unternehmen wird damit jeweils halbiert. Dies trägt dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld Rechnung und ermöglicht den Ländern, mehr Investitionsvorhaben als regulär zu unterstützen.
  • Für Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur wird bis Ende des Jahres 2023 der GRW-Höchstfördersatz auf 95 Prozent heraufgesetzt, so dass der kommunale Eigenanteil gegenüber dem bisherigen Status quo halbiert werden kann. Dies stärkt die Investitionen in die Attraktivität der regionalen Wirtschaftsstandorte und entlastet die Kommunen finanziell.
  • Projektzeiträume können vorübergehend flexibler gehandhabt werden, um Verzögerungen aufgrund der Corona-Krise zu begegnen.
  • Für Umweltschutzinvestitionen, die über die geltenden deutschen und europäischen Normen hinausgehen, wurde die bestehende Deckelung der Förderung dauerhaft aufgehoben. Förderbeträge für umweltschonende Investitionen werden nicht mehr durch die Regionalfördersätze begrenzt und so attraktiver. Außerdem können künftig auch kleine und mittlere Unternehmen von der Förderung profitieren.

Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftsstrukturen in der Corona-Pandemie wird die Bundesregierung im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets in diesem und im nächsten Jahr jeweils zusätzliche 250 Millionen Euro für die GRW zur Verfügung stellen. Insgesamt stehen damit in diesem Jahr 850 Millionen Euro bereit, mit denen Ausgaben der Länder in gleicher Höhe kofinanziert werden können.

Die Gemeinschaftsaufgabe ist ein über Jahrzehnte bewährtes Instrument der Regionalpolitik, um in wirtschaftlich schwächeren Regionen Impulse für Wachstum und neue Arbeitsplätze zu setzen. Die wissenschaftliche Evaluation der GRW hat gezeigt, dass GRW-geförderte Unternehmen über Jahre stärker als vergleichbare, nicht-geförderte Unternehmen wachsen. In den vergangenen fünf Jahren wurden rund 7.450 unternehmerische Investitionsvorhaben mit insgesamt 3,1 Mrd. Euro gefördert, mit denen 227.000 Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert wurden. Zudem wurden 2,2 Mrd. Euro für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur bewilligt. Die Förderung in strukturschwachen Regionen trägt damit zum Abbau regionaler Unterschiede bei.

Weitere Informationen zur GRW finden Sie hier.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?