08.11.2019 Zitat

Altmaier zur Verabschiedung der steuerlichen Forschungsförderung im Bundestag: Endlich erste Liga bei der Forschungsförderung!

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zur Verabschiedung des Gesetzes zur steuerlichen Forschungsförderung im Bundestag:

„Eine große Hürde beim Thema Forschung und Innovation im deutschen Mittelstand fällt jetzt endlich. Von der Forschungszulage profitieren v.a. der Mittelstand, aber auch das Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland, die keine eigene Forschungsabteilung haben und auf Auftragsforschung angewiesen sind. Das ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft und für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Dann spielt Deutschland endlich in der ersten Liga bei der Forschungsförderung!"

„Die Wirtschaft wartet seit Jahren auf dieses Instrument, das international längst gang und gäbe ist. Ich habe mich nicht zuletzt in meiner Mittelstandsstrategie mit Nachdruck für die Absetzbarkeit der Auftragsforschung beim Auftraggeber eingesetzt. Es ist ein großer Erfolg, dass diese im parlamentarischen Verfahren ergänzt wurde."

Ergänzende Informationen zur Forschungsförderung

Der Bundestag hat am Donnerstagabend das Forschungszulagengesetz final verabschiedet. Damit kann nach Zustimmung des Bundesrates die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung endlich auch in Deutschland eingeführt werden. Eine wichtige Änderung im Gesetzgebungsverfahren betrifft die Auftragsforschung. Künftig wird bei der Auftragsforschung der Auftraggeber begünstigt. Diese Regelung wird vor allem dem Mittelstand, dem Handwerk und Unternehmen in Ostdeutschland zu Gute kommen, die Forschung seltener selbst durchführen und daher in besonderem Maße auf die Auftragsforschung angewiesen sind. Minister Altmaier hat sich bereits seit langem für die steuerliche Forschungsförderung eingesetzt und konkret auch die Förderung des Auftraggebers bei der Auftragsforschung eingefordert.

In einem nächsten Schritt muss der Bundesrat zustimmen. Danach kann das Forschungszulagengesetz zum 1.1.2020 in Kraft treten. Die Förderung muss auch in der Umsetzung bürokratiearm und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden, um eine breite Nutzung sicherzustellen.

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