Förderprogramm

Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Werner-Seelenbinder-Straße 6

99096 Erfurt

Tel: 0361 573811251

Weiterführende Links:
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien und bei der Stärkung des Zusammenlebens der Generationen.

Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen in folgenden Feldern:

  • Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität,
  • Bildung im familiären Umfeld,
  • Beratung, Unterstützung und Information,
  • Wohnumfeld und Lebensqualität,
  • Dialog der Generationen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses erfolgt bis zu einem Höchstbetrag, der vom zuständigen Ministerium nach den Kriterien „Bevölkerungszahl“, „intergenerationalen Verantwortung – Abhängigenquotient“, „Armut – Mindestsicherung“ sowie „inverse Bevölkerungsdichte“ festgelegt wird.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein.

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