Förderprogramm

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Weiterführende Links:
Pflegeausbildung: Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Auszubildende für den Pflegeberuf in Drittstaaten anwerben und vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für die Aufnahme einer qualifizierten beruflichen Ausbildung als Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt pauschal EUR 4.000 pro Auszubildender oder Auszubildendem.

Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

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