Förderprogramm

Örtliche Jugendförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Weiterführende Links:
Örtliche Jugendförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Träger der örtlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote planen, bereitstellen und fördern möchten.

Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben für

  • Leistungen im Rahmen der Jugendarbeit einschließlich schulbezogener Jugendarbeit,
  • die Förderung von Strukturen der Jugendverbandsarbeit einschließlich ihrer Zusammenschlüsse (insbesondere Jugendringe),
  • Leistungen im Rahmen der Jugendsozialarbeit,
  • Leistungen im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes,
  • Leistungen im Rahmen von ambulanten Maßnahmen für straffällige junge Menschen,
  • Maßnahmen zur Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen.

Sie erhalten die Förderung als Festbetragsfinanzierung (Pauschale).

Die Höhe des Festbetrags berechnet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landes sowie den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik zu den Zahlen der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

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