Förderprogramm

Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Weiterführende Links:
Nicht investive Förderung des Tierschutzes

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie nicht investive Maßnahmen im Tierschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Verbesserung der Tierschutzsituation von freilebenden herrenlosen Katzen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Kastration freilebender herrenloser Katzen einschließlich der tierärztlichen Behandlung sowie der Kennzeichnung mittels Mikrochip,
  • die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen oder deren Kennzeichnung mittels Mikrochip.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent, höchstens jedoch EUR 5.000 der förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für das Kalenderjahr 2024 gilt als Stichtag der 31.3.

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