Förderprogramm

Meistergründungsprämie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: 0361 74470

Fax: 0361 7447410

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Weiterführende Links:
Meistergründungsprämie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung Unternehmens planen oder ein Unternehmen übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einer

  • Grundförderung für
    • die erstmalige Gründung eines Unternehmens im Handwerk,
    • die erstmalige Übernahme eines Betriebes im Handwerk oder
    • die erstmalig tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen;
  • Aufbauförderung für
    • die Schaffung und Besetzung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 5.000 als Grundförderung beziehungsweise EUR 2.500 als Aubauförderung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Aufbaubank.

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