Förderprogramm

Landesprogramm Arbeit für Thüringen (LAT)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um längerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Personen zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen fördert Sie bei der Entwicklung, Erprobung und Durchführung von Konzepten zur Beschäftigungsförderung oder zur beruflichen Integration von benachteiligten Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik. Dazu gehören auch Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge.

Sie bekommen die Förderung für

  • fachlich geeignete Bundesprojekte, die eine Drittmittelbeteiligung vorsehen,
  • Projekte zur beruflichen Qualifizierung und zur beruflichen Integration spezieller Zielgruppen einschließlich der Förderung von Begleitstrukturen,
  • Prämien an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Einstellung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Projekten, die auf Grundlage der Integrationsrichtlinie oder der Aktivierungsrichtlinie durchgeführt werden,
  • Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 (oder Gleichgestellte) in einer Teilzeitbeschäftigung unter 15 Stunden pro Woche einstellen oder beschäftigen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe:

  • bei Kofinanzierung eines Bundesprojekts bis zu 20 Prozent der gemäß Bundesförderung zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
  • bei Projekten zur beruflichen Qualifizierung und zur beruflichen Integration spezieller Zielgruppen bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • bei Einstellung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Projekten nach der Integrationsrichtlinie oder der Aktivierungsrichtlinie die Personalausgaben und die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus bekommen Sie Einstellungsprämien nach 6 Monaten von EUR 2.000, nach 12 Monaten von weiteren EUR 1.500, nach 18 Monaten von weiteren EUR 1.500 und nach 24 Monaten von weiteren EUR 2.000;
  • bei Einstellung von Personen mit Behinderung monatlich EUR 400,00 bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14,5 Stunden für eine Dauer von bis zu 36 Monaten.

Reichen Sie Ihren Antrag auf Projektförderung bitte mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Der Förderung kann ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden.

Service
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