Förderprogramm

Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Weiterführende Links:
Jugendhilfe (RL-LJFP) Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Jugendbildung oder Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Landesjugendförderplanes die Arbeit der Träger der freien Jugendhilfe.

Sie erhalten die Förderung für die Jugendverbandsarbeit sowie folgende Maßnahmen der Jugendarbeit:

  • außerschulische Jugendbildung,
  • kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung,
  • Kinder- und Jugenderholung,
  • Großveranstaltungen von jugendpolitischer Schwerpunktsetzung,
  • internationale Jugendarbeit.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte normalerweise bis zum 30.11. für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

Reichen Sie den Antrag für Projekte der außerschulischen Jugendbildung bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahmen beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

Richten Sie Ihren Antrag für Beratungsleistungen für die im Landesjugendförderplan ausgewiesenen Jugendbildungseinrichtungen sowie Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit spätestens 8 Wochen vor Beginn an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

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