Förderprogramm

Integrationsrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Weiterführende Links:
Integrationsrichtlinie: 2.1 Integrationsprojekte Integrationsrichtlinie: 2.2 Teilhabeprojekte Integrationsrichtlinie: 2.3 Berufliche Qualifizierung Strafgefangener

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Arbeitslose und Inhaftierte an eine berufliche Tätigkeit heranführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) Ihre Maßnahmen der sozialen Teilhabe und beruflichen Integration.

Sie erhalten die Förderung für

  • Integrationsprojekte: Berufsbezogene Vorbereitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Begleitung im beruflichen Integrationsprozess,
  • Teilhabeprojekte: Unterstützung bei der Überwindung komplexer, multipler lebens- und arbeitsweltbezogener Problemlagen beziehungsweise beim entsprechenden Kompetenzaufbau,
  • die berufliche Qualifizierung Strafgefangener sowie
  • Begleit- und Unterstützungsprojekte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Reichen Sie Ihren formgebundenen Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

Service
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