Förderprogramm

Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: 0361 74470

Fax: 0361 7447410

Thüringer Aufbaubank

Weiterführende Links:
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung Aktion Fluss

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Senkung des Hochwasserrisikos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben der Fließgewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos durch

  • Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume durch Deichrückbau und Deichverlegung,
  • technische Hochwasserschutzmaßnahmen und Wasserrückhaltemaßnahmen,
  • technische Konzepte, Planungen und vorbereitende Untersuchungen sowie
  • die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes.

Außerdem erhalten Sie die Förderung für Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern durch

  • die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen beziehungsweise die Initiierung einer naturnahen Entwicklung,
  • die Verbesserung der Durchgängigkeit sowie
  • die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und -plänen.

Darüber hinaus können Sie eine Förderung für die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Stellen Sie für Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos bitte bis zum 28.2. des Vorjahres eine Förderanfrage an die Thüringer Aufbaubank (TAB). Diese TAB bewertet bis zum 30.6. die Anfrage und informiert Sie über die Aufnahme in die Förderliste. Anträge für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes können Sie fortlaufend stellen.

Stellen Sie als Gewässerunterhaltungsverband für Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern bis zum 28.2 des Vorjahres Maßnahmenlisten zusammen und reichen Sie diese bei der TAB ein. Das Maßnahmenprogramm wird vom zuständigen Ministerium bis zum 30.6. erstellt, sodass diese die Maßnahmen in ihrem Wirtschaftsplan berücksichtigen können.

Stellen Sie Ihren Antrag für Vorhaben für die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter vor Beginn der Arbeiten bei der TAB.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?