Förderprogramm

Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: 0361 74470

Fax: 0361 7447410

Thüringer Aufbaubank

Weiterführende Links:
Gründungsrichtlinie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert Ihr Gründungsvorhaben und Ihre Unternehmensnachfolge als kleines oder mittleres gewerbliches, sozialwirtschaftliches und freiberufliches Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbstständige Unternehmensberaterinnen und -berater,
  • Existenzgründungspässe,
  • Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnne und Gründer einschließlich innovativer Kleinstunternehmen sowie innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen sowie
  • Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Intensivberatungen 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Dieser entspricht EUR 865,00 pro Tagwerk für die Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung. Es werden maximal 20 Tagwerke zu 8 Stunden pro Beratungsfall gefördert,
  • bei Existenzgründungspässen 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes, jedoch maximal EUR 1.580 bei Existenzgründungen und maximal EUR 2.210 bei Unternehmensnachfolgen,
  • für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für normalerweise 48 Monate,
  • im Rahmen der Gründungsprämie je nach Qualifikation der Antragstellenden entsprechend der Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) EUR 2.500 bis EUR 3.500 pro Monat für 6 bis maximal 12 Monate.

Richten Sie Ihren Antrag für Intensivberatungen und Existenzgründungspässen bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das TAB-Online-Portal an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Reichen Sie Ihren Antrag für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens zu bestimmten Stichtagen bei der TAB ein. Darüber hinaus können Sie auch Gründungsprämien nur zu bestimmten Stichtagen einreichen. Die Stichtage werden auf der Homepage der TAB veröffentlicht.

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