Förderprogramm

Fonds Frühe Hilfen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Werner-Seelenbinder-Straße 7

99096 Erfurt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie bestehende Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen auf Dauer sicherstellen, um die psychosoziale Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes bei dem Erhalt der Netzwerke Frühe Hilfen.

Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachkosten bei

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen,
  • Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen sowie
  • Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus einer Grundpauschale in Höhe von EUR 15.000 je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie einem Verteilerschlüssel, der die Anzahl der unter Dreijährigen im SGB-II-Bezug und die Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt zugrunde legt. Ab dem Jahr 2025 beträgt die Grundpauschale EUR 20.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das folgende Jahr beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

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