Förderprogramm

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)

Ansprechpunkt:

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)

Bonifaciusstraße 19

99084 Erfurt

Weiterführende Links:
Stille und offene Beteiligungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Gründung oder Festigung eines Unternehmens planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.

Volltext

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis, indem sie typisch stille oder direkte Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital) übernimmt.

Sie erhalten die Förderung bei

  • Gründung eines Unternehmens für die Übernahme eines Betriebs, Geschäftsanteilskäufe, Franchise, Investitionen, Entwicklungs- und Markterschließungskosten oder
  • Festigung eines bestehenden Unternehmens für Investitionen, Modernisierungen, Rationalisierungen, Entwicklungs- und Markterschließungskosten, Franchise-Finanzierungen, Unternehmensnachfolgen.

Sie erhalten die Förderung als offene oder stille Beteiligung.

Stille Beteiligungen können zwischen EUR 50.000 und EUR 1,25 Millionen (in Ausnahmefällen bis EUR 2,5 Millionen) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Offene Beteiligungen können bis zu EUR 300.000 pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25 Prozent bleiben.

Richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 50 Millionen und weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Förderungsfähig sind Unternehmen aller Branchen (außer landwirtschaftliche Produktion).

Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen.

Durch Ihre fachliche und kaufmännische Kompetenz muss eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung erwartet werden können.

Ihr Unternehmenskonzept muss überzeugend sein.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Beteiligungsrichtlinien der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG Thüringen)

aktualisiert im Januar 2018,
Änderungen vorbehalten

Ziel

Verbreiterung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis mittelständischer Unternehmen in Thüringen mit Beteiligungskapital.

Beteiligungsarten:

  • Typisch stille Beteiligungen (Anm.: Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und bedeuten keine Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.)

  • Offene Minderheitsbeteiligungen << 25% am gezeichneten Kapital

Verwendungszweck:

Die Beteiligung dient der anteiligen Finanzierung des Auf- und Ausbaus sowie der Sicherung wettbewerbsfähiger selbständiger Unternehmen. Die Erweiterung der Eigenkapitalbasis soll die langfristige Finanzierung folgender Vorhaben ermöglichen:

  • Gründungen von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO,

  • Festigungen bestehender Unternehmen, insbesondere:

    • Investitionen zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit, Expansion oder Rationalisierung (einschließlich angemessener Warenlageraufstockungen),

    • Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen,

    • Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.

Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Thüringen ist möglich. Der Beteiligungsantrag sollte rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Ausgeschlossen sind Beteiligungen, die der Sanierung dienen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.

Beteiligungsnehmer:

Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aller Rechtsformen):

  • mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, weniger als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen), der in der Regel 50 Mio. EUR p.a. nicht übersteigt.

In Ausnahmefällen können auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. EUR (einschließlich verbundener Unternehmen) durch Beteiligungskapital mitfinanziert werden. Diese Ausnahmen haben sich an der struktur- und arbeitsmarktpolitischen sowie regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens zu orientieren.

Voraussetzungen für die Übernahme einer Beteiligung:

Fachliche und kaufmännische Kompetenz der Unternehmensführung und ein überzeugendes Unternehmenskonzept.

Beteiligungshöhe:

Stille Beteiligungen zur Gründung oder Festigung von Unternehmen mit Beträgen zwischen 50.000 EUR und dem Höchstbetrag von 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahre.

Offene Beteiligungen bis zu einer Höhe von 300.000 EUR pro Unternehmen.

Konditionen der stillen Beteiligungen:

Dafür sind – risikoabhängig – feste und gewinnabhängige Entgelte zu entrichten. Für die Bearbeitung des Beteiligungsantrages erhebt die MBG eine einmalige Bearbeitungsgebühr.

Die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH übernimmt eine Ausfallgarantie gegenüber der MBG Thüringen. Dafür ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine laufende Garantieprovision zu entrichten.

Die Rückzahlung der stillen Beteiligung erfolgt nach Ablauf der Laufzeit zum Nominalwert. Es sind keine dinglichen Sicherheiten zu stellen. Die Gesellschafter übernehmen die persönliche Garantie.

Kontaktaufnahme und Beantragung:

Rufen Sie uns an, besuchen Sie unsere Web-Seite oder senden Sie eine kurze Anfrage per E-Mail oder per Post. Bei beiderseitigem Interesse an einer Zusammenarbeit besprechen wir mit Ihnen die notwendigen Schritte. Wir beraten Sie mit dem Ziel einer optimalen Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens unter sinnvoller Einbeziehung öffentlicher Finanzierungshilfen.

Die MBG Thüringen ist kein Ersatz für eine Hausbank, sondern ein zusätzlicher Partner in der Finanzierung Ihres Unternehmens. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Ihren regional zuständigen Kundenbetreuer finden Sie auf unserer Homepage: http://www.mbg-thueringen.de

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?