Förderprogramm

Zuschüsse zu den Kosten der Unterbringung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ansprechpunkt:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Sachgebiet 20

Muhliusstraße 38

24103 Kiel

Weiterführende Links:
Richtlinie Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihnen als Auszubildende und Auszubildender während Ihres berufsschulischen Blockunterrichts Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Schülerin und Schüler einer beruflichen Schule, wenn Sie die Kosten für Ihre notwendige auswärtige Unterkunft während des Blockunterrichts selbst tragen müssen.

Sie erhalten die Förderung als pauschalen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 350,00 je Kalenderjahr. Dieser Betrag reduziert sich auf Ihre tatsächlich entstandenen Kosten, wenn diese weniger als EUR 350,00 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des 1. Unterrichtsblocks im Kalenderjahr, normalerweise spätestens bis zum 30.11., an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?