Förderprogramm

Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Referat VII 406

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

Weiterführende Links:
Sonderprogramm „Stadt und Land“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in die kommunale Radinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen, mit denen Sie den Radverkehr in Ihrer Region sicherer, komfortabler und attraktiver machen.

Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Sonderprogramms des Bundes „Stadt und Land“ und im Sinne der Radstrategie des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“ für folgende Investitionen in die Radinfrastruktur:

  • Neu-, Um- und Ausbau einschließlich Planungsleistungen und Grunderwerb von Radwegen, -brücken und -unterführungen, Fahrradstraßen und -zonen, Knotenpunkten und Schutzinseln einschließlich Trennung vom Kfz-Verkehr, Beleuchtungsanlagen und Beschilderung,
  • Neu-, Um- und Ausbau des ruhenden Verkehrs für Lasten- und Fahrräder einschließlich Planungsleistungen wie diebstahlsichere und standfeste Abstellanlagen oder Fahrradparkhäuser,
  • Ihre betrieblichen Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses und der Sicherheit für den Radverkehr,
  • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten unter Berücksichtigung der Verknüpfung mit anderen Mobilitätsformen
  • Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen beziehungsweise Radinfrastrukturen,
  • Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
  • Fahrradparken und Pedelecparken mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) mit Bus und Bahn.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Die Bagatellgrenze beträgt normalerweise EUR 7.500.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

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