Förderprogramm

Sportförderrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92

24105 Kiel

Weiterführende Links:
Allgemeine Sportförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Kommune, Verband oder Verein für mehr Sport und Projekte im Sport einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte, die ein landesweites, vielfältiges und sozialverträgliches außerschulisches Sportangebot unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Zukunftsplans Sportland weiterentwickeln.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzen- und Leistungssports, vorrangig bei anteiliger Förderung des Bundes,
  • Maßnahmen der dualen Karriere im Leistungssport,
  • Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
  • die Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
  • Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung sowie
  • Maßnahmen im Sport von besonderem Landesinteresse.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab und kann bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Planen Sie ein Projekt im Bereich „duale Karriere im Leistungssport“, können Sie einen Festbetrag von bis zu EUR 5.000 erhalten.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Planen Sie Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, die Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen oder Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum, müssen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 30.6. des Jahres stellen, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

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