Förderprogramm

Naturerlebnisräume

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Referat V 50/V 53

Mercatorstraße 3

24106 Kiel

Weiterführende Links:
Gewährung von Zuwendungen für Naturerlebnisräume

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie einen Naturerlebnisraum in Ihrer Kommune entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Finanzierung der Kosten für die Anlage oder Einrichtung eines Naturerlebnisraums.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Erstellung einer Entwicklungskonzeption im geplanten Naturerlebnisraum,
  • Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschließlich der Errichtung von Informationsgebäuden,
  • landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen,
  • besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche,
  • Planung, Bau, Aufstellung beziehungsweise Einrichtung von Maßnahmen und Elementen in landschaftsgerechter und ökologischer Bauweise (zum Beispiel Wege und Pfade, Park-, Ruhe-, Spiel- und Lernplätze, Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen) und
  • Kennzeichnungen für den Naturerlebnisraum.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Wenn Sie landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen oder Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Bereiche in den Naturerlebnisräumen in den Vordergrund stellen, kann der Fördersatz auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhöht werden.

Richten Sie bitte Ihren Antrag über die zuständige untere Naturschutzbehörde an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Referate V50/V53.

Untere Naturschutzbehörden sind in Schleswig-Holstein die Stadt- und Kreisverwaltungen.

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