Förderprogramm

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Investitionen zur energetischen Optimierung in Bildungsstätten sowie in Stätten der Jugendarbeit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Tel: 0431 99052020

Fax: 0431 99053353

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Weiterführende Links:
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen Serviceportal Schleswig-Holstein

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in energetische Sanierungsmaßnahmen an Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung oder an Stätten der Jugendarbeit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, die die Gesamtenergieeffizienz in Ihrer Bildungsstätte der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung oder in Ihrer Stätte der Jugendarbeit (Jugendherberge, Jugenderholungsstätte, Jugendbildungsstätte, Jugendfreizeitstätte) verbessern und die Treibhausgasemissionen sowie den jährlichen Primärenergieverbrauch Ihrer Einrichtung senken.

Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung,
  • zur Verbesserung der Wärmedämmung,
  • zur Nutzung erneuerbarer Energien als untergeordneter Teil eines ganzheitlichen Optimierungskonzepts, das auf die Verbesserung der Energieeffizienz ausgerichtet ist,
  • zur Verbesserung der Energieeffizienz durch Demontage dezentraler Kohleöfen oder Nachtspeicherheizungen samt ihrer Infrastruktur,
  • zur Verbesserung der Energieeffizienz durch die Umrüstung der bestehenden Lüftungsanlagen auf energieeffiziente Lüftungsanlagen,
  • zur strukturellen Verbesserung der Wärmeversorgung.

Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Photovoltaik- oder Kleinwindkraftanlagen als untergeordneter Teil eines ganzheitlichen Optimierungskonzeptes, das auf die Verbesserung der Energieeffizienz ausgerichtet ist,
  • Neuaufbau der gebäudeinternen Wärmeversorgungsinfrastruktur,
  • Heizzentrale für den Aufbau einer leitungsgebundenen Fernwärmeversorgung im umgebenden Quartier.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des EFRE-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Land Schleswig-Holstein kann den Zuschuss auf bis zu 80 Prozent aufstocken, sofern entsprechende Landesmittel zur Verfügung stehen.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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