Förderprogramm

Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2015–2022/25

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Weiterführende Links:
AktivRegion / LEADER

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte zur nachhaltigen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von verwaltungsbehördlich genehmigten integrierten Entwicklungsstrategien (IES) im Rahmen von LEADER.

Unterstützt werden die sogenannten „AktivRegionen“ mit Vorhaben zur Umsetzung der Schwerpunkte

  • Klimawandel und Energie,
  • nachhaltige Daseinsvorsorge,
  • Wachstum und Innovation,
  • Bildung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Projekte der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien einer LAG (lokalen Aktionsgruppe – AktivRegion) zur Umsetzung der Entwicklungsstrategien,
  • Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien,
  • laufende Kosten der lokalen Aktionsgruppe sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Sie müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

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