Förderprogramm

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Sie bekommen die Förderung für

  • Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie das Lastmanagement, sowie
  • Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Rahmen eines besonderen Vorhabens mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses, sofern dieses Vorhaben einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leistet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten
    • EUR 1.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW,
    • EUR 2.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW,
    • EUR 7.500 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW,
    • EUR 500,00 für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten,
      jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 100 kW pro Ladepunkt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 30.000 je Ladepunkt.
  • Die Höhe des Zuschusses für öffentlich oder nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit besonderer Bedeutung für die Energiewende im Mobilitätssektor beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Je nach Vorhaben richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

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