Förderprogramm

Zuwendungen für das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ansprechpunkt:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Sachgebiet 20

Muhliusstraße 38

24103 Kiel

Weiterführende Links:
Land Schleswig-Holstein – Informationen zum Jugendaufbauwerk Schlewig-Holstein
Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein
vom: 17.12.2024
Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Amtsblatt 2024/103 vom 25.11.2024

Anträge können zu folgenden Terminen gestellt werden:

  • Anträge zu Punkt 2.1 der Richtlinie: 01.04.2025 bis 30.04.2025
  • Anträge zu Punkt 2.2 der Richtlinie:
    a) mit Maßnahmebeginn ab 01.07.2025: 01.04.2025 bis 30.04.2025
    b) mit Maßnahmebeginn ab 01.08.2025 und später: 01.04.2025 bis 15.05.2025

Weblink zur Förderrichtlinie

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