Förderprogramm

Innovationsfonds SH

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Innovationsfonds SH Beteiligungskapital für Unternehmen in der Seed-/Start-up-Phase (Innovationsfonds SH)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gegründet haben oder die Gründung eines solchen Unternehmens planen oder Innovationen in Ihrem Betrieb umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem Innovationsfonds SH bekommen.

Volltext

Der Innovationsfonds SH unterstützt Sie als Start-up, junges und/oder innovatives kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Existenzgründerin und Existenzgründer, Handwerksbetrieb oder Unternehmensnachfolgerin und -nachfolger während der Seed-Phase, Start-up-Phase oder Wachstumsphase mit Beteiligungskapital bei Vorhaben im Bereich Innovationen, um Ihre Eigenkapitalbasis zu stärken.

Der Innovationsfonds SH finanziert

  • Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und aus forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Unternehmen,
  • Existenzgründungen,
  • innovative Start-ups,
  • innovative Wachstumsfinanzierungen,
  • nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen und Prozessinnovationen,
  • Unternehmensnachfolgen/-übernahmen,
  • wirtschaftliche Stabilisierungen von innovativen etablierten Unternehmen.

Sie bekommen die Förderung als stille oder offene Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt für

  • Unternehmen in der Seed-Phase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 200.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 500.000 erhöht werden,
  • Unternehmen in der Start-up-Phase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 500.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 750.000 erhöht werden,
  • etablierte Unternehmen und Start-ups in der Wachstumsphase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 750.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 1 Million erhöht werden.

Bei der (Erst-)Finanzierung von Unternehmen in der Seed- und in der Start-up-Phase ist ein angemessener Einsatz von Gesellschaftermitteln in Höhe von mindestens EUR 25.000 verpflichtend.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) oder bei geplanter Ausgründung an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner wird empfohlen.

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