Förderprogramm

IB.SH WEGfinanz

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
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Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert unter Einbeziehung von Mitteln der KfW Bankengruppe Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGen).

Jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für das eigene Darlehen.

Antragsberechtigte

Gefördert werden private Wohnungseigentümer im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Voraussetzungen

Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss in einer Eigentümerversammlung eine Modernisierungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahme sowie die Einschaltung der IB.SH beschließen.

Die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine zentrale Rolle bei der Abwicklung übernehmen.

Die interessierten Wohnungseigentümer müssen die Hausverwaltung zur Koordination der Finanzierung bevollmächtigen.

In den letzten drei Jahren dürfen keine Hausgeldrückstände bestanden haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Darlehenssumme kann EUR 5.000 bis EUR 35.000 betragen.

Antragsverfahren

Anträge sind durch die Hausverwaltung unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.

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