Förderprogramm

IB.SH Immokonstant 24

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
IB.SH Immokonstant 24 IB.SH Finanz@ss

IB.SH ImmoKonstant24

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt den Bau, den Kauf sowie die Modernisierung von Immobilien.

Mit einem langfristigen Darlehen kann die Finanzierung der mitfinanzierenden Bank bei festen Zinsen und Leistungsraten für die gesamte Laufzeit ergänzt werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Immobilie sind und diese selbst nutzen.

Voraussetzungen

Die Immobilie muss in Schleswig-Holstein liegen.

Bei Neubau und Kauf müssen mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie erbracht werden.

Das Darlehen wird durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner abgesichert.

Nicht gefördert werden Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens ist abhängig von dem Umfang der erforderlichen Finanzierung. Sie muss jedoch mindestens EUR 15.000 betragen.

Der Zinssatz wird für 24 Jahre festgeschrieben.

Antragsverfahren

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen oder über das interaktive Online-Tool IB.SH Finanz@ss zu stellen.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand November 2023.

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