Förderprogramm

IB.SH Immo Effizienzhaus

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
IB.SH Immo Effizienzhaus

IB.SH Immo Effizienzhaus

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert den Neubau und den Kauf von selbst genutzten Immobilien in Schleswig-Holstein, die energetische Mindeststandards einhalten.

Gewährt werden Darlehen, die ergänzend zur Finanzierung durch die mitfinanzierende Bank vergeben werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Voraussetzungen

Die Antragstellenden sind Eigentümer der fördernden Immobilie und nutzen sie selbst.

Beim Neubau oder Neubaukauf muss die Immobilie bei Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust die Werte des aktuellen Gebäudeenergiegesetzees (GEG) um mindestens 10 Prozent unterschreiten.

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie muss diese mindestens den Energiestandard EffizienzhausSH 100 einhalten.

Beim Kauf mit Modernisierung einer Immobilie muss diese innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung mindestens beim Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust den Standard EffizienzhausSH 100 erreicht.

Die Antragstellenden müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung erbringen.

Das Darlehen wird durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner abgesichert.

Nicht gefördert werden Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Darlehenshöhe beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal EUR 150.000.

Das Darlehen kann um EUR 50.000 auf insgesamt bis zu EUR 200.000 aufgestockt werden, wenn entweder mindestens der Energiestandard KfW Effizienzhaus 40 erreicht wird oder ein Kind unter 18 Jahre im Haushalt lebt.

Der Zinssatz wird für 15 Jahre festgeschrieben.

Antragsverfahren

Anträge sind bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu stellen.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Juni 2023; Pressemitteilung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vom 12. Juni 2023.

Wichtige Hinweise

Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder dem IB.SH Immo Eigentum in Anspruch genommen werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

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