Förderprogramm

IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Digitalisierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen

IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen

Ziel und Gegenstand

Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.

Gefördert werden

  • die Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download,
  • die Erstellung passiver Netze (vor allem Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude) sowie
  • die Erstellung aktiver Technik.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Die EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden.

Die Finanzierung erfolgt partnerschaftlich mit einer Hausbank.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent des Fremdkapitalbedarfs, maximal EUR 10 Millionen pro Vorhaben.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.

Wichtige Hinweise

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?