Förderprogramm

IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Digitalisierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus

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Ziel und Gegenstand

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Glasfasernetzen.

Gefördert werden Erstinvestitionen in den Ausbau von öffentlichen passiven FTTH-/FTTB-Netzen einschließlich Nebenkosten (einschließlich Anschluss von Mobilfunkmasten).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Die EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden.

Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, jedoch maximal EUR 10 Millionen je Vorhaben.

Die Investitionskosten müssen mindestens EUR 125.000 betragen.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.

Wichtige Hinweise

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

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