Förderprogramm
- Förderart:
- Garantie
- Förderbereich:
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Fördergebiet:
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5–6
24143 Kiel
- Weiterführende Links:
- IB.SH Agrargarantie
IB.SH Agrargarantie
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) besichert Investitionsvorhaben landwirtschaftlicher Betriebe.
Gefördert werden
- Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen sowie
- Neugeschäfte und Bestandübernahmen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe in Schleswig-Holstein,
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die privilegierte Biomasseanlagen betreiben.
Voraussetzungen
Die Beteiligung an bestehenden Krediten ist nur möglich, sofern das Unternehmen mindestens die letzten 3 Jahre als ein gesundes Unternehmen betreut wurde.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers müssen intakt sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und die Ablösung von vorhandenen Bankverbindlichkeiten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallgarantie für ein neues bei der Hausbank aufgenommenes Darlehen.
Der Umfang der Garantie beträgt bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch maximal EUR 1 Million.
Antragsverfahren
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein, Stand September 2023.