Förderprogramm

H2Fonds – Zeit für Wasserstoff!

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Hochschule
Fördergeber:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ansprechpunkt:

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

Landeskompetenzzentrum Wasserstoffforschung (HY.SH)

Boschstraße 1

24118 Kiel

Weiterführende Links:
H2Fonds Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie an einer Hochschule als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler arbeiten und im Bereich Wasserstoff Ihre Kompetenzen auf- oder ausbauen, sich aktiv an Fachgremien und -diskussionen beteiligen wollen oder Forschungsvorhaben beantragen und bearbeiten möchten, kann Ihre Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler einer Hochschule bei Aktivitäten, Anschaffungen und Forschungsvorhaben zum Thema nachhaltige Wasserstoffwirtschaft.

Die Hochschule, an der Sie beschäftigt sind, bekommt die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • zusätzliche Personalkosten, die durch Ihre Vertretung während eines 12-monatigen Forschungssemesters anfallen (einschließlich Freistellung beziehungsweise Reduzierung der Lehrverpflichtung oder Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion beziehungsweise Aufstockung der Teilzeitarbeitszeit),
  • Durchführung oder Teilnahme an Veranstaltungen, Konferenzen, Forschungsreisen, Aus- oder Weiterbildungen,
  • Antragsvorbereitung für größere Forschungsprojekte auf Bundes- oder EU-Ebene,
  • Anfertigung von Kurzstudien oder Gutachten,
  • Ergänzung oder Begleitforschung von laufenden (drittmittelgeförderten) Forschungsprojekten,
  • Sachmittel wie Geräte oder Ausrüstung.

Die Hochschule bekommt die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 20.000 für forschungsfördernde Maßnahmen je Wissenschaftlerin und Wissenschaftler.

Darüber hinaus werden die zusätzlichen Personalkosten übernommen, die durch die Freistellung beziehungsweise Reduzierung der Lehrverpflichtung oder Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion beziehungsweise Aufstockung der Teilarbeitszeit entstehen. Eine für die Vertretung benötigte Person kann für diesen Zeitraum auch neu eingestellt werden.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu bestimmten Stichtagen über das Präsidium Ihrer Hochschule an das Landeskompetenzzentrum Wasserstoffforschung (HY.SH) der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH). In begründeten Fällen können Sie auch außerhalb dieser Fristen einen Antrag stellen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Hochschule des Landes Schleswig-Holstein beschäftigt sind. Zuwendungsempfängerin ist normalerweise die Hochschule, an der die geförderte Person beschäftigt ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Aktivitäten, Anschaffungen oder Vorhaben müssen sich mit folgenden Themenbereichen beschäftigen:
    • Bereitstellung von Wasserstoff (beispielsweise die Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Veredlung sowie Versorgungsinfrastruktur),
    • Anwendung von Wasserstoff (beispielsweise die Nutzung in den Bereichen Industrie, Mobilität, Gebäudeversorgung oder Ernährungswirtschaft sowie die Entwicklung von entsprechenden Prozessen, Anlagen und Geräten),
    • gesellschaftliche Auswirkungen der Wasserstoffwirtschaft (beispielsweise Chancen und Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung, partizipative Gestaltungsmöglichkeiten der Energiewende, Akzeptanzfragen und Bildungsprojekte) oder
    • institutionelle Rahmenbedingungen für Energiesysteme der Zukunft, wie beispielsweise die Themen Energiewenderecht, (Energie-)Erzeugung, Digitalisierung, Sicherheit und Zertifizierung.
  • Das zuständige Dekanat oder die Hochschulleitung müssen Ihr Vorhaben befürworten und Ihnen Zugang zu der erforderlichen Infrastruktur der Hochschule und angemessenen fachlichen Freiraum einräumen.
  • Ihr Antrag muss alle geplanten Maßnahmen oder Aktivitäten für mindestens 1 Jahr umfassen und vor allem einen entsprechend nachvollziehbaren Finanzierungsplan beinhalten.
  • Sie müssen die beantragte Maßnahme spätestens am 31.10.2024 beenden, damit eine Abrechnung bis zum 31.12.2024 erfolgt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

H2Fonds – Zeit für Wasserstoff!

Richtlinien der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) vom 22. August 2023

1 Ziele und Gegenstand des Programms

Ziel des Programms ist der Aufbau eines Kompetenznetzwerks für die Wasserstoffforschung in Schleswig-Holstein. Dazu sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Hochschule des Landes beschäftigt sind, dabei unterstützt werden, ihre Kompetenzen in einem der thematischen Teilgebiete auf- oder auszubauen, sich aktiv an entsprechenden Fachgremien und -diskussionen zu beteiligen sowie Forschungsvorhaben im Bereich Wasserstoff zu beantragen und zu bearbeiten.

Die geförderten Personen können sich für eine bis zu zwölfmonatige Freistellung bzw. Reduzierung der Lehrverpflichtung bewerben. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine bis zu zwölfmonatige Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion bzw. Aufstockung der Teilarbeitszeit (Erhöhung des Stundenumfangs) zu beantragen. In diesem Zeitraum können sie ein selbst gewähltes wissenschaftliches Vorhaben zum Thema Wasserstoff bearbeiten oder vorbereiten. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für zielorientierte Maßnahmen im Forschungsbereich Wasserstoff zu beantragen.

Gefördert werden Aktivitäten, Anschaffungen und Forschungsvorhaben, die der Entwicklung einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein dienen. Die Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie die Realisierung von innovativen, neuartigen und auf andere Regionen des Landes übertragbaren Projekten stehen hierbei im Fokus. Schwerpunkte bilden die Bereiche:

Bereitstellung von Wasserstoff, wie beispielsweise die Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Veredlung sowie Versorgungsinfrastruktur;

Anwendung von Wasserstoff, wie beispielsweise die Nutzung in den Bereichen Industrie, Mobilität, Gebäudeversorgung oder Ernährungswirtschaft sowie die Entwicklung von entsprechenden Prozessen, Anlagen und Geräten;

Gesellschaftliche Auswirkungen der Wasserstoffwirtschaft, wie beispielsweise Chancen und Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung, partizipative Gestaltungsmöglichkeiten der Energiewende, Akzeptanzfragen und Bildungsprojekte;

Institutionelle Rahmenbedingungen für Energiesysteme der Zukunft, wie beispielsweise die Themen Energiewenderecht, (Energie-)Erzeugung, Digitalisierung, Sicherheit und Zertifizierung.

2 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (ggf. entsprechend ihrer korporationsrechtlichen Zuordnung), die an einer Hochschule des Landes Schleswig-Holstein beschäftigt sind. Der Antrag muss zuvor durch das zuständige Dekanat oder die Hochschulleitung befürwortet werden. Dabei ist auch zu erklären, dass der entsprechenden Person Zugang zu der erforderlichen Infrastruktur der Hochschule und angemessener fachlicher Freiraum eingeräumt werden. Zuwendungsempfängerin ist in der Regel die Hochschule, an der die geförderte Person beschäftigt ist.

Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes muss vor Antragsstellung durch das zuständige Dekanat oder die Hochschulleitung sichergestellt werden.

Zur Sicherung von Gleichstellung und Diversität sind Bewerbungen von qualifizierten Frauen sowie Personen mit weiteren Diversitätsmerkmalen besonders willkommen.

3 Förderbedingungen

Anträge müssen alle geplanten Maßnahmen oder Aktivitäten für mindestens ein Jahr umfassen und insbesondere einen entsprechend nachvollziehbaren Finanzierungsplan beinhalten. Jede Person kann Folgeanträge stellen, in der Regel aber nur einmal die Kostenübernahme für eine Lehrvertretung (im Falle einer Freistellung bzw. Reduzierung der Lehrverpflichtung) oder Verlängerung bzw. Aufstockung beantragen.

Die beantragte Maßnahme muss innerhalb eines Jahres nach Zugang der Förderbestätigung durchgeführt werden und spätestens am 31.10.2024 enden, damit eine Abrechnung bis zum 31.12.2024 möglich ist. Die Freistellung bzw. Reduzierung der Lehrverpflichtung oder die Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion bzw. Aufstockung des Stundenumfang muss in diesen Zeitraum fallen.

Im Antrag ist darzulegen, wie die zu finanzierenden Aktivitäten, Anschaffungen oder Vorhaben zum Ziel des Programms beitragen, welcher Themenschwerpunkt mittelfristig abgedeckt und wie damit die Forschung des Landes im Bereich Wasserstoff unterstützt wird. Vorhaben, welche die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Unternehmen oder Kommunen des Landes Schleswig-Holstein fördern, werden besonders begrüßt.

Anschaffungen dürfen vor der Bewilligung noch nicht getätigt bzw. mit der Freistellung bzw. Reduzierung oder Verlängerung bzw. Aufstockung darf noch nicht begonnen worden sein. Weiterhin darf nicht anderweitig eine vergleichbare Förderung für den gleichen Zeitraum beantragt oder bewilligt worden sein.

4 Höhe der Förderung, Art und Umfang

Sofern die geförderte Person von ihrer Hochschule ganz oder teilweise von den institutionellen Verpflichtungen freigestellt wird, kompensiert das Förderprogramm die Kosten für die erforderliche Vertretung. Das Förderprogramm kompensiert ausschließlich die zusätzlichen Personalkosten, die durch die Freistellung bzw. Reduzierung der Lehrverpflichtung oder Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion bzw. Aufstockung der Teilarbeitszeit für die Wasserstoffforschung entstehen. Eine für die Vertretung benötigte Person kann für diesen Zeitraum auch neu eingestellt werden.

Darüber hinaus ermöglicht das Förderprogramm „H2Fonds – Zeit für Wasserstoff!“ eine Kostenerstattung für forschungsfördernde Maßnahmen im Bereich Wasserstoff, bis zu einer Höhe von max. 20.000 Euro für eine geförderte Person. Die anfallenden Kosten für Vertretungen im Rahmen einer Freistellung bzw. Reduzierung oder einer Verlängerung der Anstellung nach abgeschlossener Promotion bzw. Aufstockung der Teilarbeitszeit haben hierbei keinen Einfluss auf die max. Höhe der Kostenerstattung für die forschungsfördernden Maßnahmen.

Für folgende Maßnahmen können nicht zurückzahlbare Zuschüsse beantragt werden:

  • Veranstaltungen, Konferenzen, Forschungsreisen, Aus- oder Weiterbildungen,
  • Antragsvorbereitung für größere Forschungsprojekte auf Bundes- oder EU-Ebene
  • Anfertigung von Kurzstudien oder Gutachten
  • Ergänzung oder Begleitforschung von laufenden (drittmittelgeförderten) Forschungsprojekten
  • Sachmittel (z.B.: Geräte oder Ausrüstung)

5 Pflichten der geförderten Person

Die Personalkosten für Vertretungen oder Verlängerungen bzw. Aufstockungen sind durch die Hochschule zu bestätigen. Die Verwendung der Sachkosten ist spätestens zwei Monate nach Ende der Fördermaßnahme nachzuweisen. Für den zahlenmäßigen Nachweis der Sachmittel genügt das Einreichen einer Übersicht über Einnahmen und Ausgaben, ggf. ergänzt um Kopien von Rechnungen. Es ist in dem erforderlichen Umfang ein Sachbericht einzureichen, der Forschungsergebnisse und Erfahrungen nachvollziehbar darstellt1). Weiterhin wird die Beteiligung an Veranstaltungen des HY.SH oder der EKSH zum Förderprogramm und dort eine qualifizierte Darstellung der eigenen Aktivitäten erwartet.

Auf die Förderung des Programms „H2Fonds – Zeit für Wasserstoff!“ ist im Rahmen von Präsentationen oder Veröffentlichungen, die im Rahmen des Forschungssemesters entstanden sind, geeignet hinzuweisen. Als gemeinnützige Gesellschaft beabsichtigt die EKSH, öffentlich über Projektergebnisse zu informieren. Die geförderte Person stimmt zu, dass entsprechende Daten nach Absprache (beispielsweise auf der Internetseite des HY.SH, in Workshops oder Broschüren) publiziert werden. Im Rahmen der Veröffentlichung sind die Mittelgeber kenntlich zu machen (beispielsweise durch die Abbildung von Logos).

6 Antragsverfahren

Anträge können innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist über das Präsidium der Hochschule beim u. g. Ansprechpartner in Papierform mit Originalunterschriften oder als PDF-Dokument eingereicht werden. Die Bewerbungsfristen werden rechtzeitig über die Internetseiten des HY.SH2) und der EKSH3) bekannt gegeben.

Über eine Förderung entscheidet ein fachkundiges Gremium in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Alle Bewerbungsunterlagen werden dieser neutralen Jury zur Einsicht vorgelegt. Die personenbezogenen Daten des Lebenslaufs werden im Anschluss an die Jury-Sitzung unmittelbar gelöscht. Als Bewertungskriterien herangezogen werden u. a. die vorhandenen Grundkompetenzen der Antragstellerinnen und Antragssteller und die nachhaltige Verfügbarkeit der erworbenen Kenntnisse sowie der Beitrag zur Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft im Land und im Verbund mit den norddeutschen Bundesländern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

7 Auszahlung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anforderung auf Basis der Kostenaufstellung der Hochschule und des im Antrag enthaltenen Finanzierungsplans. Eine Auszahlung nach Bedarf ist möglich. Abweichend davon ist für Projekte, die am 31.10.2024 enden, der letzte Mittelabruf spätestens bis zum 30.11.2024 zu tätigen. Die im Rahmen des H2Fonds beantragten Sachmittel (z.B.: Geräte oder Ausrüstung) verbleiben nach Ablauf der Förderung im Besitz der Hochschulen und sind bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Förderprogramms H2Fonds gemäß den Zielen und Zwecken des Förderprogramms zu verwenden und sorgfältig zu behandeln – nach Ablauf dieser zeitlichen Bindung sind sie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu verwenden. Eine von den Zielen und Zwecken des Förderprogramms H2Fonds nicht mehr umfasste oder diesen entgegenstehende Verwendung ist nur mit vorheriger Einwilligung des Fördergebers und des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums zulässig.

8 Laufzeit

Das Programm ist zunächst bis Ende Dezember 2024 befristet.

Die EKSH behält sich vor, während der Laufzeit die unter Punkt 1 genannten Schwerpunkte den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen und den Erfahrungen anzupassen bzw. das Förderprogramm im Rahmen des Gesamtkonzepts insgesamt neu zu fassen.

Ansprechpersonen
Gerlind Wagner-Vogel
Projektleiterin Landeskompetenzzentrum Wasserstoffforschung (HY.SH)
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)
Boschstr. 1, 24118 Kiel
Tel. +49431 36 30 36-80
E-Mail: wagner-vogel@eksh.org

Sebastian Wirth
Projektmitarbeiter Landeskompetenzzentrum Wasserstoffforschung (HY.SH)
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)
Boschstr. 1, 24118 Kiel
Tel. +49431 36 30 36-15
E-Mail: wirth@eksh.org

                        

1) Für Antrag und Bericht mit Abrechnung sind Formulare zu verwenden (siehe www.hysh.de).

2) www.hysh.de

3) www.eksh.org

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?