Förderprogramm

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Tel: 0431 99052020

Fax: 0431 99053353

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Weiterführende Links:
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen Zur Antragstellung im Serviceportal des Landes

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und/oder aus Landesmitteln bei der Erschließung, dem Ausbau oder der Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, deren Flächen in den Fördergebieten der GRW liegen und die Sie zielgerichtet und vorrangig Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung stellen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Baureifmachung von Grundstücken (zum Beispiel Geländegestaltung),
  • Errichtung von Straßen, Wegen und Grünanlagen,
  • Errichtung oder Ausbau der Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- und Schienennetz,
  • Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das regionale beziehungsweise überregionale Versorgungsnetz,
  • Errichtung oder Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen und -verteilungsanlagen,
  • Umweltschutzmaßnahmen,
  • projektvorbereitende und projektbegleitende Bauleistungen,
  • Vermarktungskosten durch Dritte.

Bei der Revitalisierung von Altstandorten (Industrie-, Gewerbe-, Konversions- oder Verkehrsbrachflächen) bekommen Sie die Förderung zusätzlich für

  • Beseitigung von Altanlagen, die sich auf den brachliegenden Altstandorten befinden (alte Fabrikationsstätten, Gebäude oder Versorgungseinrichtungen),
  • Beseitigung von Altlasten.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • normalerweise bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn sich die geförderte Infrastrukturmaßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und die geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird,
  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn sich die geförderte Infrastrukturmaßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und die geförderte Infrastrukturmaßnahme einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft leistet (zum Beispiel Revitalisierung von Altstandorten).

Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Projekts müssen EUR 200.000 übersteigen (Bagatellgrenze).

Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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