Förderprogramm

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Abteilung Forstwirtschaft

Hamburger Straße 115

23795 Bad Segeberg

Weiterführende Links:
Forstliche Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Maßnahme zur naturnahen Waldbewirtschaftung oder zur Entwicklung des Waldes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen, die eine naturnahe Waldbewirtschaftung und Waldentwicklung begünstigen und die ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit des Waldes erhöhen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • forstwirtschaftliche Infrastruktur,
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • Erstaufforstung,
  • Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Forstwirtschaft.

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