Förderprogramm

Förderung des internationalen Jugendaustauschs

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Landesjugendamt

Adolf-Westphal-Straße 4

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Internationale Jugendarbeit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainerstaaten.

Sie erhalten die Förderung für

  • internationale Jugendbegegnungen,
  • internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe,
  • Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit, sowie
  • internationale Maßnahmen im Ostseeraum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von EUR 500,00.

Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.

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