Förderprogramm

Erhaltung von Kulturdenkmalen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ansprechpunkt:

Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein

Wall 47/51

24103 Kiel

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Kulturdenkmal besitzen und Erhaltungsmaßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Sicherung und dem Erhalt von Kulturdenkmalen.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen,
  • Erhaltungsmaßnahmen (handwerkliche Leistungen) an genutzten Kulturdenkmalen,
  • Erneuerung/Rekonstruktion historischer Bauteile,
  • Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Gründenkmalen,
  • Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen sowie deren künstlerischer Ausstattung,
  • Gutachten, Bauaufnahmen, Dokumentationen entsprechend den denkmalfachlichen Vorgaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 30.6. des laufenden Haushaltsjahres an das Landesamt für Denkmalpflege.

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