Förderprogramm

Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Straße 4

24143 Kiel

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr Verein, Ihr Verband oder Ihre Initiative das bürgerschaftliche Engagement stärken möchte und deshalb Projekte für den Aufbau entsprechender Infrastrukturen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

Sie erhalten eine Förderung für innovative Projekte, die modellhaft für andere erprobt werden sollen und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen, vor allem für

  • Fortbildungs- und Qualifizierungsprojekte,
  • den Erfahrungsaustausch für bürgerschaftlich Engagierte,
  • die Bildung von Netzwerken,
  • Informationen über bürgerschaftliches Engagement.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme jeweils bis zum 15.11. für das laufende Bewilligungsjahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

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