Förderprogramm

Landesprogramm Arbeit – C1 Innovative Wege in Beschäftigung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
C1 Innovative Wege in Beschäftigung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Modellprojekte entwicklen und umsetzen, die der Vorbereitung von langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Menschen mit Bürgergeld-Bezug für eine mögliche Integration in den 1. Arbeitsmarkt dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) Sie als Träger bei der Entwicklung und Umsetzung von Modellprojekten, die der Vorbereitung von langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Menschen mit Bürgergeld-Bezug für eine mögliche Integration in den 1. Arbeitsmarkt dienen.

Der 2. Ideenwettbewerb richtet sich vor allem an Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund.

Sie bekommen die Förderung für Ihre direkten Personal-, Sach- und Gemeinkosten.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses

  • richtet sich bei den direkten Personalkosten nach der jeweiligen Entgeltgruppe und
  • beträgt bei Gemeinkosten und Sachkosten pauschal 40 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Personalkosten.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Ideenwettbewerben und damit verbundenen Ausschreibungen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare schriftlich sowie als PDF-Datei per Mail an lpa-belege@ib-sh.de zu dem jeweils festgelegten Stichtag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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