Förderprogramm

Landesprogramm Arbeit – B3 Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
B3 Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge durchführen, mit denen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erhöht und qualitativ hochwertige sowie zukunftsgerichtete Ausbildungsinhalte und -methoden gewährleistet werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+ 2021–2027) die duale Ausbildung im Handwerk und in den grünen Berufen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk für Auszubildende in der Grundstufe und in der Fachstufe, die in Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden,
  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in grünen Berufen für Auszubildende, die in Unternehmen des Agrarbereichs ausgebildet werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Grundlage für die Bemessung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist die je Lehrgangstag ermittelte Teilnahmetageskostenpauschale in Höhe von EUR 94,80.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 1. Dezember für das Folgejahr schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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