Richtlinie
Landesprogramm Arbeit 2021 – 2027
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holsteins
Förderperiode 2021–2027 des ESF Plus
Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung
Ergänzende Förderkriterien für die Maßnahme „IT-Scouts“
vom 09.06.2023
Auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein der Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus vom 16.04.2021, zuletzt geändert am 29.03.2023, gelten nachfolgende, vom zuständigen Institut für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein (SHIBB) festgelegte, ergänzende Förderkriterien.
1. Zuwendungszweck
Mit der Aktion „Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung“ sollen junge Menschen im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf unterstützt werden. Die Zielgruppe beinhaltet neben jungen Menschen im Berufsorientierungsprozess Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen und den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) sowie Personen, die ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig lösen (wollen).
Gleichzeitig soll die Attraktivität der dualen Berufsbildung erhöht werden.
Hierzu sind drei verschiedene Maßnahmen vorgesehen, für die jeweils eigene Förderkriterien festgelegt werden.
- Mit der Maßnahme „Coaching an berufsbildenden Schulen und RBZ“ sollen Schüler/-innen in den schulischen Bildungsgängen des Übergangsbereichs durch Einzel- und Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch) begleitet werden, um die sozialen und persönlichen Kompetenzen der Zielgruppe zu steigern.
- Mit der Maßnahme „IT-Scouts“ soll bei jungen Menschen ein Interesse an einer beruflichen Perspektive mit digitalen Inhalten geweckt und entwickelt werden. Im Zuge des digitalen Wandels gilt es dabei, die Berührungsängste gegenüber technischen (IT-)Berufen abzubauen und über die mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundenen Entwicklungen im (Aus-) Bildungsgeschehen zu informieren.
- Mit der Maßnahme „Regionale Ausbildungsbetreuung“ sollen Auszubildende beraten werden, deren Ausbildungsverhältnis von Abbruch bedroht ist bzw. bereits gelöst wurde. In diesem Falle sollen den Teilnehmenden mit Hilfe von vernetzenden und berufsvorbereitenden sowie berufsorientierenden Maßnahmen beim Übergang eine Anschlussperspektive eröffnet werden.
Im Verbund tragen diese (Präventions-)Maßnahmen zu einem gleichberechtigteren Zugang zu beruflicher Bildung bei, indem sie Jugendliche im Übergangsbereich ansprechen und abbruchsgefährdete Auszubildende stabilisieren, berufsrelevante Kompetenzen stärken und zu einer eigenständigen und fundierten Berufswahlentscheidung befähigen.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die Personal-, Sach- und Gemeinkosten von Trägern in Schleswig-Holstein, um „IT-Scouts“ in acht Förderregionen zu fördern:
- Kreisfreie Stadt Kiel
- Kreisfreie Stadt Lübeck
- Kreisfreie Stadt Neumünster
- Kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Dithmarschen
- Kreise Ostholstein und Plön
- Kreis Pinneberg und Steinburg
- Kreis Segeberg und Rendsburg-Eckernförde
- Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg
2.1. Zielgruppe der Förderung
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen in der Phase der Beruflichen Orientierung und Berufswahlentscheidung, die sich für eine berufliche Perspektive mit digitalen Inhalten interessieren.
2.2. Auswahl der Teilnehmenden
Interessierte junge Menschen können sich für die Beratung durch einen „IT-Scouts“ eigeninitiativ anmelden. Der Träger sorgt durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, unter Beachtung von Nr. 5.2 der ergänzenden Förderkriterien, dafür, dass junge Mensch im Übergang Schule-Beruf von diesem Angebot erfahren.
2.3. Inhalte der Förderung
Die Maßnahme „IT-Scouts“ ist ein Angebot im Übergang Schule-Beruf. IT-Scouts sind Beraterinnen und Berater, die über Berufserfahrung im IT-Bereich verfügen, die für die Beratung, Berufliche Orientierung und Berufswahlentscheidung der jungen Menschen eine Hilfe sind. IT wird oft einseitig nur mit Informatik, Software-Entwicklung, Programmierung, Hardware-Konfiguration etc. in Verbindung gebracht. Zukünftig werden (alle) Arbeitsfelder und Lebensbereiche mit digitalen Anforderungen konfrontiert und IT-Fachkräfte gebraucht. Schon heute gibt es interessante und abwechslungsreiche Branchen, in denen IT-Kompetenzen unerlässlich sind, z.B. Mobilität, Umweltschutz, Klimaschutz, Medizin, Medien. Ziel dieser Maßnahme ist, junge Menschen für Berufsbereiche mit IT-Bezug zu interessieren und ihre Ausbildungsmotivation zu stärken, um eine Ausbildung in diesen Bereichen zu beginnen.
Die IT-Scouts bieten an:
1. Informationen über IT-Berufsbereiche, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten, öffentlichkeitswirksame Werbeaktionen, Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben
Die IT-Scouts informieren über IT-Berufe bzw. Berufe mit IT-Bezug und stellen die Ausbildungsvoraussetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten dar. Sie führen Informationsveranstaltungen zum Beispiel in Schulen aller weiterführender Schularten, Vereinen, Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, in der Agentur für Arbeit, im Jobcenter durch, um die beruflichen und zukunftsweisenden Möglichkeiten im IT-Arbeitsfeld aufzuzeigen und Interesse für eine Tätigkeit in diesem Bereich zu wecken. Insbesondere jungen Mädchen und Frauen soll Mut gemacht werden, dieses Arbeitsfeld ins Visier zu nehmen. Ebenso werden Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte angeboten. IT-Scouts organisieren öffentlichkeitswirksame Werbeaktionen.
2. Individuelle Einzelberatung
Interessierte junge Menschen können eine Einzelberatung in Anspruch nehmen, Informationen zu einzelnen Berufen und ihren Anforderungen sowie Praktikums- und Ausbildungsstellen erhalten. Eine über die Einzelberatung hinausgehende Begleitung im Sinne eines Coachings ist nicht vorgesehen.
Das Angebot der IT-Scouts ist freiwillig und unbürokratisch. Die Beratung nutzt moderne digitale Kommunikationsmöglichkeiten.
3. Zuwendungsempfänger/-innen
Zuwendungsempfänger/-innen können alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein. Sie sollen über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beruflichen Orientierung und den Herausforderungen der digitalen Transformation in der Arbeitswelt verfügen. Von Vorteil ist ebenfalls eine enge Vernetzung mit Beteiligten im Übergang Schule-Beruf, wie z.B. Schulen, Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfeeinrichtungen etc.
In der Projektdurchführung wird eine enge Abstimmung auch mit den im Schulbereich koordinierenden Stellen (Kreisfachberatungen für Berufliche Orientierung, Schulleitungen, Wirtschaftskoordinatoren/innen, Bildungsbegleiter/innen) sowie mit den Koordinierenden Trägern des Handlungskonzept STEP sichergestellt.
4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
4.1. Förderart und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Antrag gewährt. Die Förderhöhe beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (ESF Plus und Landesmittel). Die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger muss sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
4.2. Förderumfang
Förderfähig sind die direkten Personalkosten max. analog Entgeltgruppe 11 TV-L oder des TVöD für 8 Personalstellen (VZÄ).
Die direkten Personalkosten sind nachzuweisen und nach dem Ist-Kosten-Prinzip abzurechnen. Sie unterliegen auch den Prüfungen von Verwaltungsbehörde, Prüfbehörde, Landesrechnungshof und EU-Kommission.
Für die Definition und Festlegung der einzelnen Bestandteile der direkten Personalkosten und der Zuordnung von Tätigkeiten im Rahmen des Landesprogramms Arbeit zu Entgeltgruppen ist das „Informationsblatt zu den Personalkosten“ zu beachten, abrufbar auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Ergänzungen und Änderungen, auch während eines laufenden Bewilligungszeitraums, behält sich der Zuwendungsgeber vor.
Die indirekten Kosten bzw. Gemeinkosten sowie die Sachkosten werden in Form einer Restkostenpauschale als Pauschalsatz von 30 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Personalkosten gefördert. Darüberhinausgehende Kosten sind nicht zuwendungsfähig.
Für die Definition und Festlegung der einzelnen Bestandteile der Restkostenpauschale sowie der weiteren Begriffsbestimmungen des Zuwendungsrechts sind die „Fördergrundsätze Landesprogramm Arbeit“ zu beachten, abrufbar auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Ergänzungen und Änderungen, auch während eines laufenden Bewilligungszeitraums, behält sich der Zuwendungsgeber vor.
5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
5.1. Umsatzsteuer
Zuwendungen können umsatzsteuerpflichtig sein. Zuwendungsempfänger/-innen sollten sich rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt darüber informieren, ob die Zuwendung in ihrem Fall der Umsatzsteuer unterliegt. Eine ggf. anfallende Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
5.2. Erhebung von Daten
Eine Teilnehmererfassung über die Datenbank der IB.SH und eine Erfolgsmessung durch Indikatoren erfolgt nicht. Dennoch ist der Verlauf der Aktion zu dokumentieren und u.a. im Sachbericht darzulegen (siehe Rahmenrichtlinie Nr. 6.10). Hierzu gehören:
a) Agenda über Informationsveranstaltungen, Werbeaktionen etc. mit Angabe der Anzahl der Besucher/innen erstellen und fortführen,
b) Aufnahme der Kontaktdaten der Teilnehmenden von Einzelberatungen bei vorliegender Einwilligungserklärung.
5.3. Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitarbeit sehen vor, dass die Zuwendungsempfänger/-innen die Teilnehmenden und die Öffentlichkeit über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Webseite und in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren. Eine Missachtung kann gemäß Artikel 50 Abs. 3 der Dach-VO zu einer Rückforderung von bis zu 3 Prozent der Zuwendung aus ESF Plus Mitteln führen. Näheres findet sich im „Leitfaden für die Öffentlichkeitsarbeit“, abrufbar auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
5.4. Bereichsübergreifende Grundsätze
In allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung von Projekten sind gemäß Art. 9 VO (EU) 2021/1060 in Verbindung mit Artikel 6 und Artikel 8 der VO (EU) 2021/1057 die bereichsübergreifenden Grundsätze und die EU-Grundrechtecharta zu beachten.
Dies betrifft die Geschlechtergleichstellung, die Chancengleichheit und die Verhinderung jeglicher Diskriminierung. Zusätzlich ist die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung von Projekten zu berücksichtigen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) einzuhalten und zu achten. Hierfür sind substantielle/konkrete Ausführungen im Projektantrag und im Sachbericht vorzunehmen. Näheres findet sich im „Leitfaden zur Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze“, abrufbar auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
6. Bewilligungszeitraum, Antragsverfahren
6.1. Durchführungszeiträume
Der aktuelle Durchführungszeitraum des 2. Förderabschnitts beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2026.
Weiterer geplanter Förderabschnitt:
- 3. Förderabschnitt: 01.01.2027 – 31.12.2028.
Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung, die auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein und über den Newsletter zum Arbeitsmarktprogramm bekanntgegeben wird.
6.2. Projektantrag
Der Projektantrag für den Förderzeitraum vom 01.01.2024 – 31.12.2026 ist vollständig bis zum 28.07.2023, 12:00 Uhr online unter Fördermittelantrag IT-Scouts einzureichen.
Für den Fall, dass keine Online-Antragstellung möglich ist, steht ein Antragsformular als PDF-Datei auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein zum Download zur Verfügung.
Der Projektantrag in Papierform ist bis zum 28.07.2023, 12:00 Uhr, in einfacher Ausfertigung inklusive aller Anlagen, bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein, 24091 Kiel (Postfach) einzureichen sowie zusätzlich bis zum 28.07.2023, 12:00 Uhr, inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de zu senden.
Die Projektbeschreibung soll maximal 10 Seiten, Schriftgröße 12, ohne Anlagen umfassen und muss die sich aus den unten angeführten Auswahlkriterien ergebene Gliederung beachten. Über die im Förderantrag geforderten Anlagen hinausgehende Anlagen sind nicht zulässig. Der Projektantrag ist für mindestens eine Förderregion zu stellen. Ein Antrag auf mehrere Förderregionen ist möglich.
In das Auswahlverfahren werden nur Förderanträge aufgenommen, die fristgerecht und mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen eingereicht wurden.
6.3. Auswahl der Projektträger
Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung der nachfolgenden Auswahlkriterien bewertet (Scoring-Modell). Das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt die Auswahlentscheidung.
A. Projektkonzeption (50 Prozent)
a) Formale Kriterien
- Überzeugende, schlüssige und nachvollziehbare Darstellung hinsichtlich Strukturaufbau, Gliederung und Seitenumfang.
b) Nach Inhalt
- Auswahl und Begründung der beantragten Förderregion(en),
- Flächendeckendes Angebot innerhalb der Förderregion/Erreichbarkeit,
- Übereinstimmung der verfolgten Ziele mit der inhaltlichen Zielsetzung der Förderkriterien.
c) Nach zielgruppenspezifischen Anforderungen
- Darstellung der zielgruppengerechten Projektkonzeption, Ansprache und Aktivierung der Zielgruppe,
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit regionalen Kooperationspartnern.
d) Angaben zur geplanten Öffentlichkeitsarbeit
- Informationsveranstaltungen/Publikationen.
B. Eignung des Projektträgers (30 Prozent)
- Zielgruppenspezifische Kenntnisse und Erfahrungen,
- Sächliche und personelle Ausstattung,
- Erfahrungen mit anderen Programmen am Übergang Schule-Beruf,
- Geplante Vernetzung in der Region und innerhalb der Aktion „Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung“,
- Vernetzung mit der regionalen Wirtschaft und Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben,
- Kontakte zu den Schulen und relevanten Kooperationspartner/-innen.
C. Projektfinanzierung (10 Prozent)
- Erbringung der vorgesehenen Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 10 Prozent,
- Schlüssige Kostenaufstellung mit Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen,
- Einhaltung der vorgegebenen max. tariflichen Eingruppierungen.
D. Bereichsübergreifende Grundsätze (10 Prozent)
- Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (Beitrag zum Thema und der Umsetzung),
- Geschlechtergleichstellung (Beitrag zum Thema und der Umsetzung),
- Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen (Beitrag zum Thema und der Umsetzung).
6.4. Bewilligung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein nimmt als Bewilligungsbehörde für die entsprechend ausgewählten Vorhaben die abschließende Antragsbearbeitung vor und erstellt die Bewilligungsbescheide für die berücksichtigten Vorhaben. Die abgelehnten Anträge erhalten einen Ablehnungsbescheid.
Die Benachrichtigung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein erfolgt im September 2023.
Die Abwicklung der Zuwendung erfolgt nach der Bewilligung ebenfalls durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
7. Ansprechpartner/-in
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Frau Haar
Zur Helling 5–6
24143 Kiel