Förderprogramm

Landesprogramm Arbeit – A1/a Fachkräfteservice Schleswig-Holstein – Servicestelle

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Arbeitsmarkt- und Strukturförderung

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
A1/a Fachkräfteservice Schleswig-Holstein – Servicestelle

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine zentrale Servicestelle einrichten und betreiben, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Fragen zur Gewinnung, Bindung und Qualifizierung von Fach- und Arbeitskräften berät und unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschus bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) bei der Etablierung einer landesweiten Servicestelle zum Thema Fach- und Arbeitskräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Sie bekommen die Förderung für die Personal- und Sachkosten für bis zu 3,0 Personalstellen (VZÄ), die für den Betrieb der Servicestelle anfallen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.

Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist, die im Internet veröffentlicht wird.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und per E-Mail an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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