Förderprogramm

Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (Altlasten-Förderrichtlinien)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ansprechpunkt:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Referat 42

Mercatorstraße 3

24106 Kiel

Weiterführende Links:
Förderprogramme zur Altlastenbearbeitung, Flächenrecycling und Flächenrevitalisierung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Altlasten sanieren, damit brachliegende Flächen wieder genutzt werden können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Abwehrmaßnahmen gegen die von Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt.

Sie erhalten die Förderung für

  • Untersuchungen von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten,
  • Sanierungen von Altlasten sowie
  • die Wiedereingliederung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten (Flächenrecycling) und Wiedernutzung brachliegender Flächen (Flächenmanagement).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderhöhe beträgt

  • für Untersuchungsmaßnahmen und Maßnahmen des Flächenmanagements maximal 75 Prozent,
  • für Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen des Flächenrecyclings maximal 50 Prozent

Ihrer zuwendungsfähigen Aufwendungen.

Die Bagatellgrenze richtet sich nach der Maßnahmenart und liegt zwischen EUR 2.000 und EUR 50.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher Ausfertigung an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

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