Förderprogramm

Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Referat VII 406

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

Weiterführende Links:
„Ab aufs Rad“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030.

Sie bekommen die Förderung für investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie

  • Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege sowie regionaler Themenrouten einschließlich begleitender Infrastrukturelemente,
  • Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr sowie
  • Radschnellverbindungen, die nicht im Rahmen des Programm „Radschnellwege 2017–2023“ gefördert werden können.

Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für nichtinvestive Vorhaben wie

  • Konzepte, Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs,
  • kommunale und interkommunale Planungen für den Radverkehr im Zusammenhang mit daraus folgenden investiven Maßnahmen,
  • Rad-Kampagnen und -Aktionen mit landesweiter Ausstrahlung,
  • präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit und
  • Modellvorhaben im Radverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

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