Förderprogramm

Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Staatsbetrieb Sachsenforst

Außenstelle Bautzen

Paul-Neck-Straße 127

02625 Bautzen

Weiterführende Links:
Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft – RL WuF/2023

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Forstwirtschaft sowie zur Überwindung struktureller Nachteile für die Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft und zur Entwicklung und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern.

Die Förderung aus ELER-Mitteln erhalten Sie für

  • die Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Früherkennung von Waldbränden sowie von Löschwasserentnahmestellen.

Die Förderung aus GAK-Mitteln erhalten Sie für

  • Waldumbau
    • mit standortgerechten Baumarten und Waldsträuchern außerhalb von Schutzgebieten,
    • Verjüngung standortheimischer Baumarten und Waldsträucher der natürlichen Waldgesellschaften in Schutzgebieten
  • forstwirtschaftlicher Wegebau
    • Ausbau und Grundinstandsetzung von Holzabfuhrwegen,
    • Neubau, Ausbau und Grundinstandsetzung von Maschinenwegen,
  • Projekte forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
    • Zusammenfassung des Holzangebotes,
    • Waldpflegeverträge,
    • Professionalisierung,
    • Mitgliederinformation und -aktivierung,
    • Projektmanagement,
  • Erstaufforstung
    • Kulturbegründung (Pflanzung) einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung und Sicherung der Kultur während der ersten fünf Jahre,
    • Nachbesserung von Erstaufforstungen,
  • Waldschutzmaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen
    • Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten durch Behandlung von Holzpoltern mit Insektiziden (Polterspritzung),
    • Aufarbeitung von durch rindenbrütende Schadinsekten befallenem oder akut befallsgefährdetem Holz oder sonstige Maßnahmen, die die Bruttauglichkeit von Holz und Restmaterial so weit herabsetzen, dass Gefährdungen von diesem Material nicht mehr ausgehen oder gar nicht erst entstehen, einschließlich Aufarbeitung und Transport von Fangbäumen,
    • Anlage von Lagerplätzen (Nass- und Trockenlager) zur Lagerung der Kalamitätshölzer.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Stellen Sie Ihren Antrag beim Staatsbetrieb Sachsenforst. Für ELER-geförderte Maßnahmen können Sie Anträge zu den Stichtagen 31.3. und der 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres einreichen.

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