Förderprogramm

Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Zuständige Handwerkskammer

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende im Handwerk durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung.

Sie erhalten die Förderung für Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) sowie für die Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • in der Grundstufe 2 Drittel der durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) an der Leibniz Universität Hannover ermittelten Durchschnittskostenpläne (HPI-Kostensätze) pro Lehrgang,
  • in der Fachstufe 1 Drittel der HPI-Kostensätze.

Die Höhe der Förderung für Ausbildungsberufe der Stufenausbildung Bau beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche, soweit keine HPI-Kostensätze vorliegen,

  • in der Grundstufe EUR 100,00,
  • in der Fachstufe EUR 50,00.

Die Höhe der Förderung für eine auswärtige Unterbringung beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche

  • für Bauberufe EUR 42,00 in der Grundstufe und EUR 21,00 in der Fachstufe,
  • für andere Berufe EUR 120,00 in der Grundstufe und EUR 60,00 in der Fachstufe.

Reichen Sie als Bildungsstätte bitte Ihren Antrag für eine überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme oder für den Zuschuss zur auswärtigen Unterbringung an die zuständige Handwerkskammer. Als Handwerkskammer sammeln Sie die Anträge und leiten diese an die Sächsische Aufbaubank – SAB – weiter.

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