Förderprogramm

Förderung der Tierzucht (RL TZ/2023)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Unternehmen, Privatperson
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Referat 33

Pillnitzer Platz 3

01326 Dresden

Weiterführende Links:
Tierzucht (TZ/2023)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur züchterischen Verbesserung von landwirtschaftlichen Nutztieren durchführen oder das Fortbestehen und die Weiterentwicklung der Rassekaninchen- und Rassegeflügelzucht unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei der Umsetzung von Vorhaben zum Erhalt und zur Verbesserung der genetischen Qualität und Vielfalt des landwirtschaftlichen Nutztierbestands sowie das Fortbestehen und die Weiterentwicklung der Rassekaninchen- und Rassegeflügelzucht.

Bei der Zucht von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und/oder Schweinen bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Zuchtbuchführung anerkannter Züchtervereinigungen,
  • Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung im Rahmen von Zuchtprogrammen,
  • Veranstaltung von Zuchttierschauen,
  • Datenerhebung und Datenauswertung von Merkmalen zur Gesundheit und Robustheit,
  • Zucht oder Haltung seltener oder gefährdeter heimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen,
  • Anpaarung ausgewählter Hengste an in der Hauptabteilung eingetragene Zuchtstuten.

Bei der Zucht von Rassekaninchen und/oder Rassegeflügel bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Jugendarbeit,
  • Ausstellungswesen und
  • Wissensvermittlung (beispielsweise Fortbildungen, Beschaffung und Erstellung von digitalem und analogem Fortbildungs- und Informationsmaterial).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Die Bagatellgrenze beträgt normalerweise EUR 2.500. Bei Maßnahmen zur Zucht oder Haltung seltener oder gefährdeter heimischer Nutztierrassen sowie Rassegeflügel- und Rassekaninchenzucht unterliegen Sie keiner Bagatellgrenze. 

Richten Sie Anträge für die Förderung der Zucht von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis zum 31.10. eines Jahres an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Reichen Sie Ihre Anträge zur Förderung der Zucht von Rassekaninchen und -geflügel zum 15.4. und 15.9. eines Jahres beim LfULG ein.

Service
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