Förderprogramm

Sachsenkredit Universal

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
SAB Sachsenkredit „Universal"

Sachsenkredit Universal

Ziel und Gegenstand

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) fördert aus Eigenmitteln die Anschaffung von Investitionsgütern und Betriebsmitteln mithilfe von Darlehen und Tilgungszuschüssen.

Mitfinanziert werden im Rahmen der

  • Investitionsdarlehen
    • Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberufichen selbstständigen Existenz,
    • Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte,
    • Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen,
    • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen,
    • Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung,
    • Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 Prozent nicht unterschritten ist,
    • Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens,
  • Betriebsmitteldarlehen das Umlaufvermögen des Unternehmens.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind vor allem große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, Existenzgründerinnen und Existengründer sowie Angehörige Freier Berufe der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Voraussetzungen

Der Investitions- bzw. Maßnahmeort muss in Sachsen liegen.

Bei Existenzgründungen muss die selbstständige Tätigkeit auf Dauer angelegt sein und den Haupterwerb der Existenzgründerin und des Existenzgründers darstellen.

Die Antragstellerin und der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.

Das Projekt muss finanziell tragfähig sein.

Tilgungszuschüsse können nur gewährt werden, wenn Kriterien für Digitalisierung oder Nachhaltigkeit erfüllt werden.

Nicht gefördert werden normalerweise

  • stille Gesellschafter,
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur,
  • Branchen, die gemäß De-minimis-Beihilfeverordnung bzw. Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ausgeschlossen sind,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,
  • Energieerzeugungsanlagen, die von der EEG-Förderung 2021 (Anlagen mit Einspeisevergütung) begünstigt sind,
  • Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports,
  • In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten oder im Rahmen von Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen,
  • Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer reinen Finanzinvestition (Share Deal),
  • Investitionen in Leasinggüter,
  • Finanzinvestitionen,
  • Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss gewährt.

Die förderfähigen Maßnahmen können zu 100 Prozent finanziert werden. Der Darlehensbetrag liegt bei Investitionsdarlehen zwischen EUR 20.000 und EUR 20 Millionen und bei Betriebsmitteldarlehen zwischen EUR 20.000 und EUR 5 Millionen.

Der Tilgungszuschuss beträgt 0,5 Prozent der Darlehenssumme pro vollem Laufzeitjahr bis zu 4 Prozent der Darlehenssumme. Der Zinssatz wird von der SAB tagesaktuell festgelegt.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Quelle

Informationen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Stand Oktober 2023.

Wichtige Hinweise

Die Kombination der Förderdarlehen Sachsenkredit Gründen und Wachsen (GuW) und Sachsenkredit Universal ist auf eine Gesamtsumme von EUR 20 Millionen begrenzt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Fördermittel des Landes Sachsen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden.

Das Darlehen wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

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