Förderprogramm

Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Smart Cities & Regionen, Infrastruktur, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz, Digitalisierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.

Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
  • Verkehr,
  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
  • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
  • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
  • touristische Infrastruktur,
  • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,
  • Klima- und Umweltschutz sowie
  • Naturschutz und Landschaftspflege.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine höhere Förderung erhalten.

Projektvorschläge der Kommunen durchlaufen eine mehrstufige Bewertung durch die zuständigen Landkreise, die Stadt Leipzig, die Landesdirektion Sachsen sowie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Prozess wird durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) begleitet.

Projekte durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen in Beteiligung Sachsens werden über eine Projektliste pro Revier in die Auswahl aufgenommen.

Wenn Ihr Antrag als förderwürdig und förderfähig eingestuft wird, richten Sie ihn bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im Rahmen des Online-Antragsverfahrens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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