Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Hochschule, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
SAB – Informationen zu "Integrative Maßnahmen – Teil 1" SAB – Informationen zu "Integrative Maßnahmen – Teil 2" SAB – Informationen zu "Integrative Maßnahmen – Teil 3" SAB – Informationen zu "Integrative Maßnahmen – Teil 4" SAB – Informationen zu "Integrative Maßnahmen – Teil 5"
Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen – FRL IM)
vom: 14.11.2023, geändert am 06.08.2024
SächsABl. 2023 Nr. 47, S. 1498 Fsn-Nr.: 5580-V23.1

  • Fördergegenstand A (Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte): Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.
  • Fördrgegenstand B (Integrationsfördernde Einzelprojekte): Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis zum 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Im Jahr 2023 wurde einmalig der Stichtag auf den 15. Dezember 2023 festgelegt.
  • Fördergegenstand C (Integrationsfördernde Kleinprojekte): Der Antrag kann fortlaufend, aber frühestens mit Beginn des Jahres gestellt werden. Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens am 31. Dezember desselben Jahres.
  • Fördergegenstand D (Patenschafts- und Mentoringprojekte): Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
  • Fördergegenstand E (Spracherwerb und Verständigung): Der Antrag ist bei der Bewilligungsstelle bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird ermächtigt, zusätzliche Stichtage festzulegen, sofern eine besondere integrationspolitische Lage festgestellt wird, die außergewöhnliche Anstrengungen kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration bedarf.
  • Fördergegenstand F (Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse): Eine Antragstellung ist nur nach entsprechender Förderbekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sächsischen Amtsblatt und den dort konkretisierten Bestimmungen möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

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