Förderprogramm

Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Humboldtstraße 18

04105 Leipzig

Weiterführende Links:
Förderung eines Betreuungsvereins

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als anerkannter Betreuungsverein Querschnittsaufgaben übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt anerkannte Betreuungsvereine, die Querschnittsaufgaben durchführen.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten vor allem für

  • planmäßige Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern,
  • Einführung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und Beratung der durch Vorsorgevollmachten bestellten Bevollmächtigten,
  • planmäßige Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie
  • Gewährleistung eines Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betreuungsvereins.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Grundförderung beträgt pro Kalenderjahr bis zu EUR 15.000.

Darüber hinaus kann pro Kalenderjahr für jede durch den Betreuungsverein normalerweise außerhalb des familiären Umfeldes neu geworbene ehrenamtliche Betreuerin beziehungsweise jeden ehrenamtlichen Betreuer eine Förderung von bis zu EUR 350,00, maximal jedoch EUR 3.500 gewährt werden.

Für über die geforderte Mindestanzahl von 20 hinausgehende Betreuungen, Vorsorgebevollmächtigungen und potenziellen Vorsorgebevollmächtigungen erhalten Sie eine Fallpauschale von EUR 100,00, insgesamt jedoch höchstens EUR 1.000 pro Kalenderjahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und jeweils bis zum 30.9. für das folgende Jahr an den Kommunalen Sozialverband Sachsen.

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