Förderprogramm

Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz Ihres Wohngebäudes vor Hochwasser, Starkregen oder Sturzfluten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre private Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Damit werden Ihre Investitionen an bestehenden Wohngebäuden unterstützt, die in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen, sowie
  • die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 20.000 sowie
  • für den Sächsischen Hochwasservorsorgeausweis oder ein vergleichbares Gutachten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens EUR 1.200 je Gebäude.

Reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

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