Förderprogramm

Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpunkt:

Landesdirektion Sachsen

Dienststelle Dresden

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Tel: 0351 8250

Fax: 0351 8259999

Landesdirektion Sachsen

Weiterführende Links:
Förderung im Katastrophenschutz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als im Katastrophenschutz beteiligte Hilfsorganisation.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Unterbringung und Unterhaltung von Ausstattung,
  • die Übernahme der Trägerschaft der Katastrophenschutzeinheiten, Werbung und Ausbildung für Helfende und gegebenenfalls deren Unterbringung,
  • die Beschaffung von Ausstattung,
  • Maßnahmen der Nachwuchsarbeit der privaten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz sowie im Schülersanitätsdienst,
  • den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise CE für ehrenamtlich Helfende im Katastrophenschutz und
  • die Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten der privaten Hilfsorganisationen einschließlich Erwerb, Um- und Anbau.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bis zum 30.11. für das folgende Jahr bei der Landesdirektion Sachsen ein.

Stellen Sie Ihren Antrag für den Erwerb von Führerscheinen bitte bis zum 31.3. des Haushaltsjahres und für die Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten bis zum 31.3. für das folgende Jahr. Antragsstelle ist jeweils die Landesdirektion Sachsen.

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